Bei der Anlageform Immobilie können attraktive Rahmenbedingungen genutzt werden. Dazu gehören
- Als Sachwert ein gewisser „Inflationsschutz“
- der sogenannte „Leverage-Effekt“ durch niedrige Zinsen auf Fremdkapital
- Steuerliche Vorteile
Bei der Anlageform Immobilie können attraktive Rahmenbedingungen genutzt werden. Dazu gehören
Um den Inflationsschutz von Kapitalanlagen beurteilen zu können, muss zwischen Geld- und Sachwerten unterschieden werden:
100.000 €, die 1990 auf einem Bankkonto lagen, hatten Ende 2021 nur noch eine Kaufkraft von 56.300 €.
Sachwerte profitieren von der Inflation und steigen durch diese im Wert. Eine Immobilie, die 1990 einen Kaufpreis von 100.000 € hatte, kostete Ende 2021 172.190 €. Die Wertsteigerung oder -minderung durch Zuzug oder Abwanderung in der jeweiligen Region ist hier außen vor gelassen.
Wer seine Immobilieninvestition mit möglichst wenig Eigenkapital und möglichst viel günstigem Fremdkapital gestaltet, hat hieraus einen weiteren Vorteil: Durch die Inflation schmilzt die Restschuld der Immobilienfinanzierung ab, während das eigene Einkommen in der Regel – mindestens mit der Inflationsrate – wächst. Das Ergebnis: Zum einen schützen Immobilienkäufer ihr Barvermögen, das als Eigenkapital in eine Immobilie investiert ist, vor der Inflation. Zum anderen profitieren sie von der sonst negativen Inflation, da die Restschuld an Wert verliert.
Steigt die Inflation, dann steigen in der Regel auch die Zinsen.
Baufinanzierungen sind dann teurer als bei niedrigeren Inflationsraten. Eigentümer vermieteter Immobilien haben dennoch einen Vorteil. Denn bei steigender Inflation steigen auch die Mieten, die für die Tilgung des Kredits genutzt werden. Welchen Einfluss die Inflation auf Ihr Investment und Ihre Finanzierung hat, klären die Experten von Immoheld gern in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.
Der Leverage-Effekt (deutsch, „Hebeleffekt“) bezeichnet das positive Ausnutzen von Fremdkapital, mit dem Ziel die Rentabilität einer Investition zu steigern. Das klingt auf den ersten Blick kompliziert, ist aber anhand dieser Beispiele sehr einfach:
Wer sein Eigenkapitel effizient einsetzt und damit möglichst viel günstiges Fremdkapital hebelt, kann sehr viel Vermögen aufbauen.
Der steuerliche Vorteil einer Kapitalanlage-Immobilie kommt durch die sogenannte AfA zustande, also dem „Aufwand für Abnutzung“, oder auch „Abschreibung“ genannt. Das Finanzamt erlaubt es Ihnen, die Abnutzung deiner Immobilie steuerlich als „virtuellen“ Aufwand geltend zu machen, ohne dass sich dahinter eine tatsächliche Geldtransaktion verbirgt.
Eine Abschreibung bezieht sich auf den Kaufpreis. Von dem Kaufpreis kann nur der Gebäudeteil abgeschrieben werden, da sich laut Finanzamt ein Grundstück nicht abnutzen kann. Je höher der Gebäudeanteil im Kaufpreis, desto besser.
Die Abschreibung des Gebäudeteils des Kaufpreises einer vermieteten Immobilien werden bis auf einige Ausnahmen über 50 Jahre mit 2% pro Jahr abgeschrieben. Deutlich höhere Abschreibung sind bei Denkmalschutz-Immobilien möglich, was besonders für Anleger mit einer hohen Steuerlast interessant ist.
Hier können jeden Monat mehrere hundert Euro steuerlich geltend gemacht werden. Besonders bei hohen Steuersätzen, ab ca. 55.000 € Jahreseinkommen, spielt dies eine wichtige Rolle.
Für mehr Details können Sie gerne auf uns zukommen.
Hinweis: Wir sind keine Steuerberater, können Sie aber an unsere Kontakte empfehlen, die Sie in steuerlicher Hinsicht beraten können.