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Das Immoheld Lexikon

Zu viele Fremdwörter? Vielleicht kann unser Lexikon weiterhelfen.

Immobilien Lexikon

Abgeschlossenheits­bescheinigung

Ist erforderlich, um ein Gebäude in selbstständige Einheiten aufteilen zu können.

Abschreibung (AfA)

Steuerliche Absetzung für Abnutzung. Durch die Nutzung eines Grundstücks und eines Gebäudes erfolgt eine reguläre Abnutzung. Diese kann steuerlich als „Ausgabe“ geltend gemacht werden und wirkt sich steuermindernd für den Eigentümer aus.

Auflassung

Einigung über Eigentumsübergang an Käufer.

Baubeschreibung

Gibt detailliert vor, wie das Bauvorhaben errichtet wird. Gehört zum Bauträgervertrag.

Bauträger

Baugesellschaften, die Grundflächen erwerben, bebauen und dann als einzelne bebaute Wohneinheiten gewinnbringend an private Käufer zu pauschalen Preisen veräußern.

Bauträgervertrag

Vertrag über den Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung zuzüglich der Bauleistung.

Denkmalimmobilien

Denkmalimmobilien sind Objekte oder Stadtteile, die unter anderem aufgrund ihrer Architektur, ihrer Geschichte oder ihrer technischen Bedeutung lange erhalten werden sollen. Dazu sieht der Denkmalschutz die Sanierung von Denkmalimmobilien vor und belohnt entsprechende Maßnahmen mit finanziellen Vorteilen für Investoren.

Dienstbarkeit

Im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an einem anderen Grundstück für Wege, Leitungen etc. oder Recht auf Unterlassung bestimmter Handlungen.

Eigenkapital

Ist der Teil des Kapitals, der zur Bezahlung des Kaufpreises vom Käufer selbst getragen wird.

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite zeigt Immobilienkäufern, ob der Einsatz ihres Eigenkapitals rentabel ist. Sie setzt das Eigenkapital und den erwarteten Gewinn ins Verhältnis. Damit ist sie ein guter Richtwert, um verschiedene Finanzierungsoptionen und Objekte zu vergleichen. Die Eigenkapitalrendite berechnet sich wie folgt:

Eigenkapitalrendite = (Jahresnettoertrag / Eigenkapital) * 100

Eigentum

Rechtliche Zuordnung einer Immobilie zu einer Person. Die Übertragung erfolgt durch die Auflassung und Eintragung im Grundbuch.

Eigentümerversammlung

Treffen aller Wohnungs- und Teileigentümer einer Gemeinschaft zur Beschlussfassung.

Erschließungskosten

Werden von der Gemeinde für den Anschluss des Grundstücks an Kanalisation, Wasserversorgung, Straßen etc. erhoben.

Fälligkeitsmitteilung

Ist der Eigentumserwerb der Immobilie rechtlich abgesichert, teilt der Notar mit, wann der Kaufpreis zu zahlen ist. Beim Bauträgervertrag betrifft dies die Kaufpreisraten nach Baufortschritt.

Finanzierung

Ist die Maßnahme zur Beschaffung und Rückzahlung von Kapital zur Leistungserstellung und Leistungsverwendung.

Finanzierungsgrundpfandrecht

Stellung einer Grundschuld als Kreditsicherheit.

Freigabeversprechen

Verbindliche Zusage der Bank, das Kaufobjekt gegen Kaufpreiszahlung aus der Haftung für Verkäuferkredite zu entlassen.

Gemeinschaftseigentum

Alles, was nicht zum Sondereigentum gehört, z.B Außenwände, Dach, Treppenhaus, Außenanlagen, Heizungsraum.

Grundbuch

Das Grundbuch ist eine genaue Aufstellung aller Grundstücke. Es ist exakt aufgelistet, wer Eigentümer ist. Eintragungen müssen notariell aufgegeben werden. Meist wird es bei der zuständigen Behörde oder dem Amtsgericht geführt. Es ist sozusagen der Personalausweis einer Immobilie. Früher bestand das Grundbuch in Papierform, heute wird das Grundbuchverfahren elektronisch verwaltet.

Immobilienverwalter – Definition

Ein Immobilienverwalter (auch Hausverwalter) erledigt verschiedene Tätigkeiten für die Verwaltung von Mietshäusern oder vermieteten Wohnungen im Auftrag der Objekteigentümer. Typische Aufgaben sind die Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen, die Abnahme von Wohnungen bei Neuvermietung oder die Koordination von Dienstleistern, die z. B. für die Reinigung zuständig sind.

Inflation

Als Inflation bezeichnet man die Preissteigerung von Gütern. Die Inflation wird oft innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr betrachtet. Eine Folge der Inflation ist die Senkung der Real-Löhne bzw. die Entwertung von (Bar-)geld.

Instandhaltunsgrücklage

Finanzielles Polster der Wohnungseigentümer für später anstehende Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Ziel ist, auch größere Maßnahmen durchführen zu können, ohne dass die Eigentümer plötzlich einer großen finanziellen Belastung ausgesetzt sind.

Lasten

Mit einem Grundstück kraft Gesetz verknüpfte Verpflichtungen wie z. B. Grundsteuer oder Erschließungskosten.

Leverage-Effekt

Finanzielle Hebelwirkung, die die Eigenkapitalrendite für den Eigentümer steigern kann. Mehr dazu als Zahlenbeispiel hier.

MaBV

Die MaBV ist die Makler-Bauträger-Verordnung. Die MaBV greift immer dann, wenn Sie als Bauherr eine Immobilie direkt vom Bauträger kaufen, und dieser diese Immobilie errichtet. Sie regelt, wie der Prozess nach dem Kauf einer Neubauimmobilie abläuft. Beispielsweise gibt sie den Gestaltungsrahmen des Zahlungsplans für den Kaufpreis vor.

Marktfaktor

Beschreibt das Verhältnis des Kaufpreises einer Immobilie und der jährlichen Nettokaltmiete. Der Faktor gibt Aufschluss über die Bruttoverzinsung einer Immobilie.

Micro-Living – Definition

Micro-Living ist eine Wohnform, die mit wenig Platz auskommt, um in Stadtzentren möglichst vielen Menschen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sogenannte Micro-Apartments bestehen aus nicht mehr als zwei Räumen und sind oft nicht größer als 35 qm.

Nebenvereinbarungen

Alle außerhalb der notariellen Urkunde getroffenen Vereinbarungen sind unwirksam und können dazu führen, dass der gesamte Vertrag ungültig ist.

Neubauimmobilie

Als Neubauimmobilien gelten Immobilien, die noch nicht oder erst kürzlich fertiggestellt wurden. Im
Bauwesen spricht man auch dann von Neubauwohnungen oder Neubauhäusern, wenn diese seit
Jahren bestehen, aber noch nicht saniert wurden.

Notar

Ist ein eigenständiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen.

Notaranderkonto

Vom Notar treuhänderisch geführtes Konto zur Abwicklung der Kaufpreiszahlungen in besonderen Fällen.

Pflegeimmobilien

Pflegeimmobilien sind Wohneinheiten in einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung mit Pflegeservices wie betreutem Wohnen. Sie eignen sich als langfristige und sichere Investition und können durch das Vorbelegungsrecht im Pflegefall selbst vom Investor oder nahen Angehörigen genutzt werden.

Rang

Reihenfolge der im Grundbuch eingetragenen Rechte.

Selbstauskunft

Ist eine Aufzählung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines künftigen Kreditnehmers.

Sondereigentum

Eigentum zur alleinigen Nutzung und Verwaltung.

Sondernutzungsrecht

Einzelnen Eigentümern eingeräumtes Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums.

Teilungserklärung

Urkunde, die die Aufteilung eines Grundstücks in Sondereigentum vorgibt. Muss vorliegen, um z.B. Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus einzeln verkaufen zu können.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bestätigung des Finanzamtes über die Zahlung der Grunderwerbssteuer und Voraussetzung für den Grundbucheintrag des Käufers.

Wohnlage

Wichtiger Faktor für die Bestimmung des Werts einer Immobilie, bei der das direkte (Mikrolage) und größere Umfeld (Makrolage) der Immobilie berücksichtigt wird. Es wird zwischen einfacher, mittlerer und guter Wohnlage unterschieden.

Wohnungseigentümergemeinschaft

Wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer an einer Wohnungseingentumsanlage definiert.

WEG-Verwaltung – Definition

Die Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) bezeichnet das Verwalten einer Immobilie, die aus mehreren Eigentumswohnungen besteht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss die Entscheidung treffen, einen Verwalter für gemeinschaftliches Eigentum einzusetzen. Ein WEG-Verwalter übernimmt verschiedene Aufgaben, etwa die Pflege des Objekts oder die jährliche Abrechnung.

Vormerkung

Eintrag im Grundbuch, der das Objekt für den Käufer sichert und Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist.

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