Alle Kosten auf einen Blick
Beim Kauf einer Immobilie fallen einmalige Kaufnebenkosten an
Beim Kauf einer Immobilie fallen einmalige Kaufnebenkosten an
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks bzw. eines Gebäudes anfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland je Bundesland zwischen 3,5 % (z.B. Bayern) und 6,5 % (z.B. Schleswig-Holstein) des Kaufpreises.
Die Beurkundung des Kaufvertrages ist gesetzlich für alle Grundstück- und Immobilien-Transaktionen vorgeschrieben. Die Kosten hat der Auftraggeber, also in der Regel der Käufer, zu tragen. Bei den Notargebühren können Sie im Schnitt mit ca. 1,5% rechnen.
Der Eigentümer der Immobilie bzw. des Grundstücks wird im Grundbuch festgehalten. Für die Umschreibung im Grundbuch auf den Käufer (hierzu zählen die Vormerkung der Auflassung sowie der Übergang des Eigentums) werden ca. 0,5 % vom zuständigen Amtsgericht verrechnet.
Die Beratung zum Immobilienkauf wird Ihnen nach dem Notartermin mit 3,00% zzgl. MwSt des Kaufpreises berechnet. In Einzelfällen, z.B. bei Globalobjekten oder individuellen Offmarket-Deals, kann dieser Betrag höher sein. In diesem Fall weisen wir vorab darauf hin.
*In Einzelfällen, z.B. bei Globalobjekten oder individuellen Offmarket-Deals, kann dieser Betrag höher sein. In diesem Fall weisen wir vorab darauf hin.
Individuelle Experten-Beratung zu Ihrem bestehenden Portfolio oder Ihren eigenen Immobilienangeboten verrechnen wir mit 165 € pro Beratungsstunde. Die Erstberatung ist immer kostenfrei.